Chris Tautorus

Rechtsanwalt

Oft sitze ich Menschen gegenüber, die ihre Situation als verfahren und ausweglos empfinden. Zusätzlich zur rechtlichen Komponente sind es gerade im Familien- und Erbrecht persönliche wie emotionale Faktoren, die die Situation für die Betroffenen zunehmend zur Belastung werden lassen. Genau dort möchte ich mit meiner Arbeit als Rechtsanwalt ansetzen. Neben Jura habe ich Geschichte und Philosophie studiert. Zusätzlich zu meiner langjährigen Berufserfahrung ermöglicht mir das einen ganzheitlichen Blick auf die Probleme meiner Mandanten.

Meine höchste Priorität ist es deswegen, meine Mandanten an die Hand zu nehmen, ihnen die Rechtslage und Handlungsmöglichkeiten verständlich darzulegen und durch Anteilnahme und Vertrauen ein verlässlicher Partner in schwierigen Zeiten zu sein.

Transparenz bezüglich Kosten und Risiko ist mir genauso wichtig wie die persönliche Begleitung und die Entwicklung kreativer Lösungsansätze, abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Mandanten.

Meine Fachbereiche

Erbrecht

Ihren Nachlass sollten Sie nicht alleine den Gesetzgeber regeln lassen. Unsere Experten zeigen Ihnen alle Möglichkeiten für Ihre Nachfolgepläne und arbeiten mit Ihnen an steueroptimierten Lösungen.

Nachfolgegestaltung

Egal ob Familienvermögen oder ein Unternehmen – die Übergabe an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt. Wir arbeiten mit Ihnen an einer Nachfolgeregelung, die Ihr Lebenswerk in vollem Umfang erhält.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung kann ausschließlich durch Testament angeordnet werden und dient dazu, im Erbfall den Nachlass entsprechend den Wünschen und Vorgaben des Erblassers abzuwickeln. Die Erben haben bis zum Abschluss der Abwicklung keine Möglichkeit, auf den Nachlass zuzugreifen.

Die Nachlassabwicklung durch eine neutrale Person bietet zahlreiche Vorteile: Streitigkeiten lassen sich vermeiden, bevor sie entstehen und den Erben bleiben viel Zeit und Mühen erspart – insbesondere im Fall von komplexen Nachlässen.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist demnach eine tragende – handelt er nicht im Sinne des Erblassers, kann das mitunter fatale Folgen für alle Beteiligten haben. Umso wichtiger ist es, die Wahl der mit der Nachlassabwicklung beauftragten Person mit Bedacht und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Erblassers zu treffen.

Hier komme ich ins Spiel und berate Sie gerne bei allen Fragen rund ums Thema Testamentsvollstreckung oder, wenn es darum geht, falsche Entscheidungen rückgängig zu machen und einen unliebsamen Testamentsvollstrecker wieder aus dem Amt zu entfernen.

Betreuungsrecht

Eine gerichtliche Betreuung wird angeordnet, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern. Dies – und die Bestellung eines eventuell unbekannten Betreuers – kann (nur) durch Anfertigung einer Vorsorgevollmacht verhindert werden.

Sowohl gerichtlich bestellte Betreuer, als auch privat Bevollmächtigte sind grundsätzlich verpflichtet, ihr Amt ausschließlich nach dem Wohl des Vertretenen auszuüben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Vertretenen bekannt sind. Welche Person man bevollmächtigt und mit welchen Aufgaben man diese betraut, sollte deshalb unbedingt auf die konkret erforderlichen Gegebenheiten und persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.

Ein präventives Tätigwerden ist hier auch deshalb ratsam, da es post mortem oft zu Streitigkeiten zwischen Erben und Bevollmächtigen kommt, die sich in den meisten Fällen durch eine geschickt ausgestaltete (Vorsorge-) Vollmacht verhindern ließen.

Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung und der Ausgestaltung und Ausübung von (Vorsorge-) Vollmachten und Patientenverfügungen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

„Zum einen Mandanten sage ich: Schön, dass Sie schon so früh zu mir kommen …

… Zum anderen:
Schade, dass Sie so
spät dran sind …

… Aber um beide kümmere ich mich mit hohem persönlichen Engagement.“