
Heike Finsterlin
Rechtsanwältin
Erbstreit vermeiden. Werte bewahren. Lösungen finden.
Erbstreitigkeiten sind selten nur eine Frage des Geldes. Oft liegen die wahren Ursachen tiefer – familiäre Spannungen, unausgesprochene Erwartungen oder alte Verletzungen. Als Rechtsanwältin und zertifizierte Testamentsvollstreckerin ist es mir ein Anliegen, genau hier anzusetzen: mit Achtsamkeit, Klarheit und dem Ziel, tragfähige Lösungen zu schaffen.
Ich begleite Menschen seit über 20 Jahren in allen Fragen rund um Erbrecht, Nachfolge und Vermögensplanung – davon fünf Jahre als Teamleiterin in der Nachlassabteilung einer großen gemeinnützigen Kinderhilfsorganisation. Diese Erfahrung hat mich gelehrt: Jede Situation ist einzigartig. Darum nehme ich mir Zeit, Ihre familiären Hintergründe zu verstehen und Ihre persönlichen Wünsche in den Mittelpunkt zu stellen.
Im Team mit unseren erfahrenen Steuerberatern entwickle ich rechtssichere und steuerlich optimierte Lösungen – individuell, ganzheitlich und nachhaltig. Nach einem Erbfall unterstütze ich dabei, Konflikte zu vermeiden oder, wenn nötig, sensibel und respektvoll zu lösen.
„Was bleibt, sind Erinnerungen. Ich möchte dazu beitragen, dass es gute sind.“
Meine Fachbereiche

Erbrecht
Ihren Nachlass sollten Sie nicht alleine den Gesetzgeber regeln lassen. Unsere Experten zeigen Ihnen alle Möglichkeiten für Ihre Nachfolgepläne und arbeiten mit Ihnen an steueroptimierten Lösungen.

Testamentsvollstreckung
Eine Testamentsvollstreckung kann ausschließlich durch Testament angeordnet werden und dient dazu, im Erbfall den Nachlass entsprechend den Wünschen und Vorgaben des Erblassers abzuwickeln. Die Erben haben bis zum Abschluss der Abwicklung keine Möglichkeit, auf den Nachlass zuzugreifen.
Die Nachlassabwicklung durch eine neutrale Person bietet zahlreiche Vorteile: Streitigkeiten lassen sich vermeiden, bevor sie entstehen und den Erben bleiben viel Zeit und Mühen erspart – insbesondere im Fall von komplexen Nachlässen.
Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist demnach eine tragende – handelt er nicht im Sinne des Erblassers, kann das mitunter fatale Folgen für alle Beteiligten haben. Umso wichtiger ist es, die Wahl der mit der Nachlassabwicklung beauftragten Person mit Bedacht und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Erblassers zu treffen.
Hier komme ich ins Spiel und berate Sie gerne bei allen Fragen rund ums Thema Testamentsvollstreckung oder, wenn es darum geht, falsche Entscheidungen rückgängig zu machen und einen unliebsamen Testamentsvollstrecker wieder aus dem Amt zu entfernen.

Nachfolgegestaltung
Egal ob Familienvermögen oder ein Unternehmen – die Übergabe an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt. Wir arbeiten mit Ihnen an einer Nachfolgeregelung, die Ihr Lebenswerk in vollem Umfang erhält.

Rechtliche Betreuung
Eine gerichtliche Betreuung wird angeordnet, wenn eine Person nicht mehr in der Lage ist, sich um ihre Angelegenheiten selbst zu kümmern. Dies – und die Bestellung eines eventuell unbekannten Betreuers – kann (nur) durch Anfertigung einer Vorsorgevollmacht verhindert werden.
Sowohl gerichtlich bestellte Betreuer, als auch privat Bevollmächtigte sind grundsätzlich verpflichtet, ihr Amt ausschließlich nach dem Wohl des Vertretenen auszuüben. Voraussetzung dafür ist natürlich, dass die Wünsche und Bedürfnisse des Vertretenen bekannt sind. Welche Person man bevollmächtigt und mit welchen Aufgaben man diese betraut, sollte deshalb unbedingt auf die konkret erforderlichen Gegebenheiten und persönlichen Bedürfnisse abgestimmt werden.
Ein präventives Tätigwerden ist hier auch deshalb ratsam, da es post mortem oft zu Streitigkeiten zwischen Erben und Bevollmächtigen kommt, die sich in den meisten Fällen durch eine geschickt ausgestaltete (Vorsorge-) Vollmacht verhindern ließen.
Für alle Fragen im Zusammenhang mit einer gerichtlich angeordneten Betreuung und der Ausgestaltung und Ausübung von (Vorsorge-) Vollmachten und Patientenverfügungen, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.