Nadine Heller

Rechtsanwältin/Fachanwältin für Erbrecht

Seit vielen Jahren bin ich als spezialisierte Anwältin im Erbrecht tätig und begleite meine Mandanten mit fachlicher Expertise und persönlichem Engagement.
Im Erbrecht geht es nicht nur um Paragrafen, sondern vor allem um persönliche Schicksale und spannende Lebensgeschichten. Jeder Mensch und jeder Fall ist individuell und verdient eine vertrauensvolle und verständnisvolle Beratung.
Es ist mir daher ein echtes Anliegen, nicht nur die “Akten abzuarbeiten”, sondern auch immer die Gesamtsituation im Blick zu haben und Sie in herausfordernden Situationen mit Einfühlungsvermögen, Klarheit und Fachkompetenz zu begleiten.
Vertrauen und persönliche Betreuung ist für mich nicht nur eine Floskel, sondern die Grundlage einer erfolgreichen Zusammenarbeit.

Meine Fachbereiche

Erbrecht

Ihren Nachlass sollten Sie nicht alleine den Gesetzgeber regeln lassen. Unsere Experten zeigen Ihnen alle Möglichkeiten für Ihre Nachfolgepläne und arbeiten mit Ihnen an steueroptimierten Lösungen.

Nachfolgegestaltung

Egal ob Familienvermögen oder ein Unternehmen – die Übergabe an die nächste Generation ist ein bedeutender Schritt. Wir arbeiten mit Ihnen an einer Nachfolgeregelung, die Ihr Lebenswerk in vollem Umfang erhält.

Testamentsvollstreckung

Eine Testamentsvollstreckung kann ausschließlich durch Testament angeordnet werden und dient dazu, im Erbfall den Nachlass entsprechend den Wünschen und Vorgaben des Erblassers abzuwickeln. Die Erben haben bis zum Abschluss der Abwicklung keine Möglichkeit, auf den Nachlass zuzugreifen.

Die Nachlassabwicklung durch eine neutrale Person bietet zahlreiche Vorteile: Streitigkeiten lassen sich vermeiden, bevor sie entstehen und den Erben bleiben viel Zeit und Mühen erspart – insbesondere im Fall von komplexen Nachlässen.

Die Rolle des Testamentsvollstreckers ist demnach eine tragende – handelt er nicht im Sinne des Erblassers, kann das mitunter fatale Folgen für alle Beteiligten haben. Umso wichtiger ist es, die Wahl der mit der Nachlassabwicklung beauftragten Person mit Bedacht und abgestimmt auf die individuellen Bedürfnisse des Erblassers zu treffen.

Hier komme ich ins Spiel und berate Sie gerne bei allen Fragen rund ums Thema Testamentsvollstreckung oder, wenn es darum geht, falsche Entscheidungen rückgängig zu machen und einen unliebsamen Testamentsvollstrecker wieder aus dem Amt zu entfernen.